Die brainLight GmbH aus Goldbach/Unterfranken, Marktführer im Bereich ganzheitlicher Entspannungssysteme, fördert Menschen mit Behinderung durch Inklusion.
Vier fest angestellte Mitarbeiter vom 27-köpfigen Innendienstteams des Unternehmens haben eine Schwerbehinderung. Weitere fünf sind im Rahmen von Integrationsmaßnahmen vor allem aus dem Aschaffenburger Berufsförderungszentrum (bfz) rekrutiert worden und sind ebenfalls fest angestellt. Sie sind eingeschränkt belastbar. Im bfz werden Menschen beruflich qualifiziert.
Gemäß der brainLight-Firmenphilosophie will das Unternehmen globales Bewusstsein und Weltverständnis, Mitgefühl und Liebe vermehren. Im Rahmen dieser unternehmensinternen Absicht ist die Einstellung von Menschen mit Behinderung eine logische Konsequenz. Die Inklusion ist jedoch nicht ausschließlich eine Wohltat, nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft: Im demografischen Wandel werden diejenigen Unternehmen die Nase vorn haben, die ihren Fachkräftebedarf auf innovative Weise sichern. Menschen mit Behinderungen sind oft gut ausgebildet. Sie sind hoch motiviert und bleiben einem Unternehmen treu, in dem sie sich
wohlfühlen.
Dazu Ursula Sauer, Geschäftsführerin der brainLight GmbH (http://www.brainlight.de) : "Wir setzen bei der Mitarbeiterauswahl auf langfristige Lösungen. Treue zum Unternehmen wird von uns befürwortet und gefördert. Auch deshalb setzen wir auf Inklusion." Nach den Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamts wird die Bevölkerung im Erwerbsalter zukünftig nicht nur abnehmen, sondern dabei auch durchschnittlich deutlich älter werden. In Zeiten des Fachkräftemangels kann es sich niemand erlauben, dieses Potenzial brachliegen zu lassen. Inklusion ist also im ureigenen unternehmerischen Interesse der brainLight GmbH. "Dabei setzen wir auf die Stärken der Menschen und reduzieren sie nicht auf ihre Defizite," so Ursula Sauer.
Bei der Inklusion erfüllt die brainLight GmbH die gesetzlichen Vorgaben bei weitem: Für Arbeitgeber, die über jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, ist es verpflichtend, wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen (§71SGBIX). Allein durch die Beschäftigung der vier schwerbehinderten Mitarbeiter kommt das Unternehmen auf eine Quote von 15 Prozent.
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